LAG Köln - Urteil vom 17.12.2001
11 Sa 917/01
Normen:
BetrVG § 112 Abs. 1 ;
Fundstellen:
NZA-RR 2002, 525
Vorinstanzen:
ArbG Bonn, - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 3371/00

Sozialplanabfindung, Auslegung eines Sozialplans, Eigenkündigung

LAG Köln, Urteil vom 17.12.2001 - Aktenzeichen 11 Sa 917/01

DRsp Nr. 2002/9054

Sozialplanabfindung, Auslegung eines Sozialplans, Eigenkündigung

»Sieht ein Sozialplan, der anlässlich eines bevorstehenden Umzugs abgeschlossen wurde, eine Reduzierung der Abfindung vor für Arbeitnehmer, die eine Versetzung "ablehnen", so erfasst er mit dieser Ausnahmevorschrift im Zweifel auch die Arbeitnehmer, die der Versetzung durch Eigenkündigung zuvorkommen.«

Normenkette:

BetrVG § 112 Abs. 1 ;

Hinweise:

Hinweise:

keine Zulassung

Vorinstanz: ArbG Bonn, - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 3371/00
Fundstellen
NZA-RR 2002, 525