LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 21.02.2006
4/8 Sa 743/05
Normen:
BetrVG § 75 § 112 ; BGB § 310 Abs. 4 ;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 09.03.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Ca 6864/03

Sozialplanleistungen zum Ausgleich von Rentennachteilen durch vorgezogene Inanspruchnahme der gesetzlichen Altersrente - Übernahme anfallender Lohnsteuer durch Arbeitgeber - keine Heranziehung von Unklarheitenregel und Transparenzgebot bei Sozialplanauslegung

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 21.02.2006 - Aktenzeichen 4/8 Sa 743/05

DRsp Nr. 2006/19774

Sozialplanleistungen zum Ausgleich von Rentennachteilen durch vorgezogene Inanspruchnahme der gesetzlichen Altersrente - Übernahme anfallender Lohnsteuer durch Arbeitgeber - keine Heranziehung von Unklarheitenregel und Transparenzgebot bei Sozialplanauslegung

»1. Die Betriebspartner sind befugt, in einem Sozialplan Leistungen zum Ausgleich von Rentennachteilen durch eine vorgezogene Inanspruchnahme der gesetzlichen Altersrente vorzusehen. 2. Verpflichtet sich der Arbeitgeber zur Übernahme der auf eine solche Leistung anfallenden Lohnsteuer, betrifft dies im Zweifel nur den sich bei der Auszahlung ergebenden Lohnsteuerabzug nach § 39 EstG und nicht die tatsächliche Einkommenssteuerbelastung aufgrund der Jahressteuerveranlagung. 3. Die Unklarheitenregel und das Transparenzgebot sind gemäß § 310 IV BGB bei der Sozialplanauslegung nicht heranzuiehen.«

Normenkette:

BetrVG § 75 § 112 ; BGB § 310 Abs. 4 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über einen Anspruch auf Erstattung für eine Sozialplanleistung angefallene Einkommensteuer.