LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 19.10.2018
L 1 KR 185/16
Normen:
SGB IV § 7 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 09.02.2016 - Vorinstanzaktenzeichen S 208 KR 2097/13

Sozialversicherungsbeitragspflicht einer KrankenhausärztinAbgrenzung selbständiger Tätigkeit von abhängiger BeschäftigungHöhe der Vergütung als Indiz für die Abgrenzung

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.10.2018 - Aktenzeichen L 1 KR 185/16

DRsp Nr. 2018/18411

Sozialversicherungsbeitragspflicht einer Krankenhausärztin Abgrenzung selbständiger Tätigkeit von abhängiger Beschäftigung Höhe der Vergütung als Indiz für die Abgrenzung

1. Allein der Möglichkeit, nicht angestellte Ärzte einzusetzen, führt nicht dazu, dass ein Krankenhaus über die Zuordnung einer ärztlichen Tätigkeit zum Typus der abhängigen Beschäftigung beliebig entscheiden könnte ohne an die überkommenen Abgrenzungsmerkmale gebunden zu sein. 2. Die Höhe der Vergütung ist lediglich ein Indiz und nicht das entscheidende Kriterium für die Abgrenzung von Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit.

Das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 9. Februar 2016 wird aufgehoben.

Die Klage wird abgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind im gesamten Verfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB IV § 7 Abs. 1;

Tatbestand:

Streitig ist, ob die Klägerin bei dem von der Beigeladenen zu 1) betriebenen Krankenhaus in der Zeit vom 10. September 2012 bis zum 21. September 2012 sowie vom 22. Oktober 2012 bis zum 24. Oktober 2012 in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stand.