Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Itzehoe vom 16. Mai 2018 aufgehoben. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 30. Januar 2018 wird angeordnet. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten beider Instanzen. Der Streitwert für beide Instanzen wird auf 54.158,08 EUR festgesetzt.
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