Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Potsdam vom 17. September 2015 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen, die diese selbst zu tragen haben.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Im Streit steht der sozialversicherungsrechtliche Status des Beigeladenen zu 1) während seiner Tätigkeit für die Klägerin in der Zeit vom 24. Mai 2011 bis Juni 2013.
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