SG Berlin, vom 09.11.2012 - Vorinstanzaktenzeichen S 89 KR 1934/09
Sozialversicherungsbeitragspflicht eines mitarbeitenden MinderheitskommanditistenAbgrenzung einer Tätigkeit als Mitunternehmer von einer BeschäftigungErfüllung eines außergesellschaftsrechtlichen Tatbestandes
LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05.12.2018 - Aktenzeichen L 9 KR 13/13
DRsp Nr. 2019/16594
Sozialversicherungsbeitragspflicht eines mitarbeitenden MinderheitskommanditistenAbgrenzung einer Tätigkeit als Mitunternehmer von einer BeschäftigungErfüllung eines außergesellschaftsrechtlichen Tatbestandes
1. Die Tätigkeit eines in einer KG mitarbeitenden Kommanditisten ist von einer Mitunternehmereigenschaft abzugrenzen; sofern der Kommanditist in seiner ausgeübten Tätigkeit selbst handelnder Mit-Unternehmer ist, kann er nicht in derselben Tätigkeit versicherungspflichtig beschäftigt sein.2. Erbringt der Kommanditist in Erfüllung eines außergesellschaftsrechtlichen Tatbestandes eine Leistung gegenüber der Gesellschaft, liegt ein Drittverhältnis vor und er kann in diesem im Verhältnis zur Gesellschaft auch Beschäftigter i.S. des § 7SGB IV sein.
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