LSG Schleswig-Holstein - Urteil vom 29.06.2021
L 10 BA 31/18
Normen:
SGB IV § 7 Abs. 1 S. 1-2; SGB V § 1 S. 4; SGB V § 72; SGB X § 97;
Fundstellen:
NZS 2022, 476
Vorinstanzen:
SG Kiel, vom 26.03.2018 - Vorinstanzaktenzeichen S 44 KR 19/16

Sozialversicherungspflicht der telefonischen Beratertätigkeit eines Arztes für ein Dienstleistungsunternehmen zur telemedizinischen und teleärztlichen Beratung gesetzlich KrankenversicherterAbgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger TätigkeitAnforderungen an eine weitgehende Eingliederung in die Organisations- und Weisungsstruktur

LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 29.06.2021 - Aktenzeichen L 10 BA 31/18

DRsp Nr. 2022/2779

Sozialversicherungspflicht der telefonischen Beratertätigkeit eines Arztes für ein Dienstleistungsunternehmen zur telemedizinischen und teleärztlichen Beratung gesetzlich Krankenversicherter Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit Anforderungen an eine weitgehende Eingliederung in die Organisations- und Weisungsstruktur

Ein Arzt, der durch eine telefonische Beratertätigkeit in ein Informations- und Beratungsangebot der gesetzlichen Krankenkassen für ihre Versicherten unter Nutzung einer vorgegebenen technischen Infrastruktur eingebunden ist, das ein Dienstleistungsunternehmen als Vertragspartner der Krankenkassen organisatorisch und inhaltlich ausgefüllt hat, steht in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis.

Tenor

Die Berufungen des Klägers und der Beigeladenen zu 1. gegen das Urteil des Sozialgerichts Kiel vom 26. März 2018 werden zurückgewiesen.

Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

SGB IV § 7 Abs. 1 S. 1-2; SGB V § 1 S. 4; SGB V § 72; SGB X § 97;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über den sozialversicherungsrechtlichen Status der Tätigkeit des Klägers für die Beigeladene zu 1. in Form der Übernahme von telefonischen Beratungen gesetzlich Krankenversicherter.

1. 2.