LSG Hessen - Urteil vom 18.11.2021
L 1 BA 25/21
Normen:
GmbHG § 1; GmbHG § 13 Abs. 1; GmbHG § 13 Abs. 2; BGB § 117 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Darmstadt, vom 15.02.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 13 R 645/16

Sozialversicherungspflicht einer Beschäftigung zur Erbringung von stationären Pflegedienstleistungen für ein Krankenhaus auf der Grundlage eines Geschäftsbesorgungsvertrags mit einer Ein-Personen-GmbHKein abhängiges Beschäftigungsverhältnis mit dem AlleingesellschafterAnforderungen an eine Bewertung als Scheingeschäft

LSG Hessen, Urteil vom 18.11.2021 - Aktenzeichen L 1 BA 25/21

DRsp Nr. 2022/10293

Sozialversicherungspflicht einer Beschäftigung zur Erbringung von stationären Pflegedienstleistungen für ein Krankenhaus auf der Grundlage eines Geschäftsbesorgungsvertrags mit einer Ein-Personen-GmbH Kein abhängiges Beschäftigungsverhältnis mit dem Alleingesellschafter Anforderungen an eine Bewertung als Scheingeschäft

Ein mit einer GmbH geschlossener Dienstleistungsvertrag, der nicht als Scheingeschäft nichtig ist, begründet kein abhängiges Beschäftigungsverhältnis mit dem Alleingesellschafter der GmbH.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Darmstadt vom 15. Februar 2021 wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten des Klägers auch im Berufungsverfahren zu erstatten. Kosten der Beigeladenen werden nicht erstattet.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

GmbHG § 1; GmbHG § 13 Abs. 1; GmbHG § 13 Abs. 2; BGB § 117 Abs. 1;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Kläger ab dem 27.07.2015 (bis zum 18.01.2016) bei der St. Rochus Krankenhaus gGmbH sozialversicherungspflichtig beschäftigt war.