SG Dresden, vom 22.07.2010 - Vorinstanzaktenzeichen S 16 R KR 181/08
Sozialversicherungspflicht einer Call-Center-Mitarbeiter im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses
LSG Chemnitz, Urteil vom 06.03.2012 - Aktenzeichen L 5 KR 152/10
DRsp Nr. 2012/6575
Sozialversicherungspflicht einer Call-Center-Mitarbeiter im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses
Die Tätigkeit als Call-Center-Mitarbeiterin, die - auch im Rahmen vorgegebener projektbezogner Einsätze - in einer Telemarketingagentur Dienstleistungen in Form von Beratung, Vermittlung und Verkauf an Neu- und Bestandskunden sowie Marktanalysen telefonisch durchführt und abwickelt, wird in der Regel im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt und unterliegt somit der Sozialversicherungspflicht, wenn sich die Tätigkeit von einer vergleichbaren Arbeitnehmertätigkeit nicht wesentlich unterscheidet und keine besonderen, auf ein Unternehmerrisiko hinweisenden Umstände im Einzelfall erkennbar sind.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsportal Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.