LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 13.12.2016
L 11 R 391/15
Normen:
SGB IV § 7; SGB IV § 7a;
Fundstellen:
DStR 2017, 1895
DStRE 2018, 318
Vorinstanzen:
SG Heilbronn, vom 07.11.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 8 R 2730/12

Sozialversicherungspflicht einer Steuerberaterin bei einer SteuerberatungsgesellschaftAbgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.12.2016 - Aktenzeichen L 11 R 391/15

DRsp Nr. 2017/71

Sozialversicherungspflicht einer Steuerberaterin bei einer Steuerberatungsgesellschaft Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit

Die Tätigkeit einer Steuerberaterin bei einer Steuerberatungsgesellschaft unterliegt nicht der Sozialversicherungspflicht ("freie Mitarbeiterin"), wenn die Steuerberaterin nur bestimmte, vorab ausgewählte Mandanten betreut und die Bezahlung ausschließlich in Form eines Anteils am mit diesen Mandanten erzielten Umsatz erfolgt.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 07.11.2014 wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird endgültig auf 5.000 € festgesetzt.

Normenkette:

SGB IV § 7; SGB IV § 7a;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob in der Tätigkeit der Beigeladene zu 4) in der Zeit vom 07.02.2011 bis 31.12.2011 für die Klägerin als Steuerberaterin Versicherungspflicht nach dem Recht der Arbeitsförderung bestand.