LSG Thüringen - Urteil vom 20.12.2016
L 6 KR 1417/13
Normen:
SGB IV § 7a; SGB IV § 7 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Gotha, vom 10.06.2013 - Vorinstanzaktenzeichen S 41 KR 3516/11

SozialversicherungspflichtStatusfeststellungsverfahrenGesellschafter-GeschäftsführerBeteiligung am StammkapitalWeisungsgebundenheit des Fremdgeschäftsführers

LSG Thüringen, Urteil vom 20.12.2016 - Aktenzeichen L 6 KR 1417/13

DRsp Nr. 2017/6420

Sozialversicherungspflicht Statusfeststellungsverfahren Gesellschafter-Geschäftsführer Beteiligung am Stammkapital Weisungsgebundenheit des Fremdgeschäftsführers

1. Gegenstand eines Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a SGB IV ist die Feststellung der Versicherungspflicht bzw. der Versicherungsfreiheit und nicht einzelne Elemente des jeweiligen Versicherungspflichttatbestandes wie das Vorliegen einer Beschäftigung oder "Versicherungspflicht dem Grunde nach". 2. Nach allgemeinen Grundsätzen ist zu beurteilen, ob Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen. 3. Eine Abhängigkeit gegenüber der Gesellschaft ist nicht bereits durch die Stellung des Geschäftsführers als Gesellschafter ausgeschlossen. 4. Bei am Stammkapital beteiligten Geschäftsführern ist der Umfang der Beteiligung und das Ausmaß des sich daraus für sie ergebenden Einflusses auf die Gesellschaft ein wesentliches Merkmal.