Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Änderungskündigung.
Die am 28.09.1966 geborene, verheiratete und einem Kind zum Unterhalt verpflichtete Klägerin war seit dem 01.09.1999 bei der Beklagten auf der Grundlage eines mit dem 17.07./21.07.2000 datierten Anstellungsvertrags zuletzt als Sachbearbeiterin im Bereich Cusomer Marketing in K mit einem jährlichen Bruttoeinkommen in Höhe von 34.087,50 EUR beschäftigt.
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