1. Die Berufung wird zurückgewiesen.
2. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
3. Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten über zwei Sperrzeiten wegen Nichtteilnahme an Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung.
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