A. Die Beteiligten streiten darüber, ob die Arbeitgeberin betriebliche Spesenregelungen ohne Zustimmung des Betriebsrats verändern konnte.
Die Arbeitgeberin stellt Büromöbelsysteme her und vertreibt sie. Sie beschäftigt etwa 1.270 Arbeitnehmer, davon 960 in einem Betrieb in K die übrigen in Betrieben in Kassel und Berlin. Es besteht ein Gesamtbetriebsrat.
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