Die Parteien streiten über die Befugnis der britischen Streitkräfte, die Arbeitszeit der Klägerin von ursprünglich 47 Stunden in der Woche schrittweise auf 39 Stunden pro Woche zurückzuführen.
Die tarifgebundene Klägerin ist seit November 1991 bei den britischen Streitkräften in der Dienststelle R. in M. als Zivilbeschäftigte in einer der dortigen Messen als Restaurantfachfrau tätig.
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