Die der Gewerkschaft ötv bzw. ihrer Rechtsnachfolgerin, der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), angehörende Klägerin steht seit dem 14.11.1991 als Zivilbeschäftigte in den Diensten der britischen Streitkräfte. Ihren Dienst versieht die Klägerin in der Dienststelle R.(R. A. L. S. U.) in M. als Restaurantfachfrau/Barkeeper. Sie ist dort Ersatzmitglied in der Betriebsvertretung.
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