Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 04. März 2013 wird als unzulässig verworfen.
Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
Die Klägerin begehrt beim Sozialgericht Berlin die Verpflichtung der beklagten Krankenkasse, ihr eine ambulante Traumatherapie bei einer Nichtvertragstherapeutin zu gewähren.
Das angerufene Sozialgericht hat mit Beschluss vom 04. März 2013 die von der Klägerin begehrte Prozesskostenhilfe mit der Begründung abgelehnt, die Klägerin habe trotz entsprechender Nachfragen des Gerichts nicht erläutert, wie sie ihren Lebensunterhalt bestreite und keine vollständig lesbaren Kontoauszüge zu den Gerichtsakten gereicht.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|