Statthaftigkeit der Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss im sozialgerichtlichen Verfahren
LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.09.2008 - Aktenzeichen L 19 B 123/08 AS
DRsp Nr. 2008/20513
Statthaftigkeit der Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss im sozialgerichtlichen Verfahren
Die Beschwerde gegen einen Beschluss des Sozialgerichts, mit dem über eine Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten über die von einem Beteiligten zu erstattenden Kosten entschieden worden ist, ist nicht statthaft. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]