Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 4. Dezember 2018 wird als unzulässig verworfen.
Auf die Berufung der Beigeladenen wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 4. Dezember 2018 geändert und die Klage abgewiesen.
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