Die Parteien streiten über die Verpflichtung eines Arbeitgebers zur Zahlung einer Entschädigung wegen Diskriminierung eines Bewerbers wegen dessen Behinderung.
Der Beklagte, der eine Kraftfahrzeug-Reparaturwerkstatt mit Kfz-Handel mit in der Regel fünf Arbeitnehmern betreibt, schaltete unter dem 04.12.2006 auf dem OnlineMarkt eine Stellenanzeige mit folgendem Inhalt (Anlage 1 zur Klageschrift, Bl. 7 f. d.A.):
"Stellenangebot vom 04.12.2006
Kraftfahrzeugmechaniker/in - Personenkraftwageninstandhalt. gesucht von ... Berufsgruppe Kraftfahrzeugmechaniker/in - Personenenkraftwageninstandhalt.
Betriebart: Instandhaltung und Reparatur ...
Beschreibung
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