LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 14.09.2006
1 Sa 161/06
Normen:
SGB IX § 81 ; SGB IX § 82 ; LandeshochschulG § 9 Abs. 4 ;
Vorinstanzen:
ArbG Flensburg ö. D. - 2 Ca 1632/05 - 16.02.2006,

Stellenausschreibung, Öffentlicher Dienst, Schwerbehinderter, Auswahlverfahren, Diskriminierung, Entschädigungsanspruch, Arbeitgeber, Passivlegitimation

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 14.09.2006 - Aktenzeichen 1 Sa 161/06

DRsp Nr. 2007/5917

Stellenausschreibung, Öffentlicher Dienst, Schwerbehinderter, Auswahlverfahren, Diskriminierung, Entschädigungsanspruch, Arbeitgeber, Passivlegitimation

Normenkette:

SGB IX § 81 ; SGB IX § 82 ; LandeshochschulG § 9 Abs. 4 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte dem Kläger eine Entschädigung wegen einer Diskriminierung als Schwerbehinderter bei der Einstellung gemäß § 81 Abs. 2 SGB IX zu zahlen hat.

Der Kläger ist Schwerbehinderter mit einem GdB von 60. Er hat ein Studium zur Wirtschaftsinformatik an der Fernuniversität H... absolviert und an diversen Zusatzausbildungen teilgenommen; wegen der weiteren Einzelheiten seiner Qualifikationen wird auf die eingereichten Bewerbungsunterlagen des Klägers (Bl. 7 - 41 d.A.) Bezug genommen.