LAG München - Urteil vom 13.07.2006
4 Sa 1292/05
Normen:
TzBfG § 9 ;
Vorinstanzen:
ArbG Rosenheim, vom 20.10.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 81/05

Stellenbesetzung und Teilzeitanspruch auf Arbeitszeitverlängerung

LAG München, Urteil vom 13.07.2006 - Aktenzeichen 4 Sa 1292/05

DRsp Nr. 2006/27989

Stellenbesetzung und Teilzeitanspruch auf Arbeitszeitverlängerung

»1. Streitgegenstand eines auf § 9 TzBfG gestützten Anspruches eines Teilzeitbeschäftigten auf Arbeitszeitverlängerung ist - kann nur sein - eine konkrete Besetzungsentscheidung.2. Wird eine ausgeschriebene Stelle mit verlängerter Wochenarbeitszeit anderweitig besetzt, ist der übergangene Bewerber auf einen Schadensersatzanspruch verwiesen.3. Zur Abwägungsentscheidung gemäß § 9 TzBfG - gleiche Eignung des Teilzeitbeschäftigten einerseits und dringende betriebliche Gründe andererseits - im Einzelfall.«

Normenkette:

TzBfG § 9 ;

Tatbestand:

Die teilzeitbeschäftigte Klägerin macht einen Anspruch auf Annahme ihres Angebots auf unbefristete Erhöhung ihrer Wochenarbeitszeit auf eine Vollzeitbeschäftigung seitens der Beklagten als Arbeitgeberin geltend.