Die Klägerin verlangt von der Beklagten die Zahlung eines tariflichen Sterbegeldes.
Die Klägerin ist die Witwe des am 26. Juni 1939 geborenen und am 6. September 1991 verstorbenen Sch. Dieser war seit dem 23. November 1977 bei der Beklagten beschäftigt. Er bezog zuletzt ein monatliches Arbeitsentgelt von über 3. 100, -- DM. Auf das Arbeitsverhältnis fand der Manteltarifvertrag für die Arbeiter, Angestellten und Auszubildenden in der Eisen-, Metall-, Elektro- und Zentralheizungsindustrie Nordrhein-Westfalens (
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