OVG Hamburg - Beschluss vom 16.08.2021
2 Bs 182/21
Normen:
EStG § 18 Abs. 1 Nr. 3; SGB IV § 41;
Fundstellen:
BauR 2021, 1795
D_V 2021, 1085
NVwZ 2021, 1472
ZfBR 2021, 878

Steuerbarkeit einer Entschädigungszahlung für ehrenamtliche Tätigkeit als Vorstandsvorsitzender einer Rentenversicherung

OVG Hamburg, Beschluss vom 16.08.2021 - Aktenzeichen 2 Bs 182/21

DRsp Nr. 2021/13804

Steuerbarkeit einer Entschädigungszahlung für ehrenamtliche Tätigkeit als Vorstandsvorsitzender einer Rentenversicherung

Tenor

1.

Der Einkommensteuerbescheid 2017 vom 23.08.2018 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 19.06.2019 wird dahingehend abgeändert, dass die Einkommensteuer auf xx € herabgesetzt wird.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2.

Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu tragen.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 18 Abs. 1 Nr. 3; SGB IV § 41;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Steuerbarkeit einer Entschädigungszahlung nach § 41 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV), die dem Kläger für seine ehrenamtliche Tätigkeit als Vorsitzender des Vorstandes der X- Rentenversicherung gewährt wurde.