Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 16. November 2018 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 5.000,- Euro festgesetzt.
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