LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 17.09.2008
9 SaGa 1443/08
Normen:
ArbGG § 10 ; BGB § 1004 ; BGB § 31 ; BGB § 823 ; BGB § 831 ; ZPO § 50 ; GG Art. 9 Abs. 3 ;
Vorinstanzen:
ArbG Hanau - 3 Ga 4/08 - 12.09.2008,

Streik; Betriebsblockade; Arbeitswillige; Parteifähigkeit; Unterorganisation

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 17.09.2008 - Aktenzeichen 9 SaGa 1443/08

DRsp Nr. 2008/19798

Streik; Betriebsblockade; Arbeitswillige; Parteifähigkeit; Unterorganisation

»Unbegründeter Eilantrag auf Untersagung von Betriebsblockaden; Fragen der Parteifähigkeit von Unterorganisationen einer Gewerkschaft (Einzelfall).«

Normenkette:

ArbGG § 10 ; BGB § 1004 ; BGB § 31 ; BGB § 823 ; BGB § 831 ; ZPO § 50 ; GG Art. 9 Abs. 3 ;

Tatbestand:

Die Verfügungsklägerin begehrt von den Verfügungsbeklagten den ungehinderten Zugang von Arbeitswilligen, Kunden usw. während des Streiks.

Die Verfügungsklägerin ist eine der weltweit führenden Anbieter von magnetischen Spezialwerkstoffen. Sie ist in mehr als 40 Ländern aktiv und beschäftigt mehr als 4.000 Mitarbeiter, davon 1.500 an ihrem Stammsitz in A. Die Verfügungsbeklagte zu 1) ist eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft. Die Verfügungsbeklagten zu 2) und 3) sind als "Bezirksleitung" und "VerwaltungssteIle" Unterorganisationen der Verfügungsbeklagten zu 1). Seit 11. September 2008 wird der Betrieb der Verfügungsklägerin nach einem Aufruf der Verfügungsbeklagten zu 2) unbefristet bestreikt.