Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 22. November 2017 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts -
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 21.621,24 € festgesetzt.
Der Antrag,
die Berufung gegen das im Tenor bezeichnete Urteil des Verwaltungsgerichts zuzulassen,
bleibt ohne Erfolg.
Das Verwaltungsgericht hat die vom Kläger gegen seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe erhobene Klage als unbegründet abgewiesen. Die Entlassungsverfügung finde ihre Rechtsgrundlage in den §§
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