I.
Der Kläger hat Änderungskündigungsschutzklage erhoben gegen eine Änderungskündigung der Arbeitgeberin, der Beklagten, vom 15 Januar 1998 zum 31. Juli 1998, wobei er das Änderungsangebot - Änderung des Aufgabengebiets unter Umgruppierung von Lohngruppe VI (DM 27,25 brutto pro Stunde) in Lohngruppe V (DM 24,66 brutto pro Stunde) - unter dem 21. Januar 1998 unter Vorbehalt angenommen hat.
Die Klage ist vor dem Kammertermin zurückgenommen worden., worauf die Klägervertreter Wertfestsetzung beantragt haben.
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