Streitwert: Änderungskündigung - kein Regelstreitwert - wirtschaftliches Interesse
LAG Hamm, Beschluß vom 15.06.1982 - Aktenzeichen 5 Ta 127/82
DRsp Nr. 2001/5356
Streitwert: Änderungskündigung - kein Regelstreitwert - wirtschaftliches Interesse
Eine Änderungskündigung ist weder mit der vierteljährlichen Einkommensdifferenz noch mit dem Vierteljahreseinkommen zu bewerten; vielmehr ist der Wert innerhalb dieser Grenzen nach dem individuellen wirtschaftlichen Interesse des Klägers festzusetzen, wobei auch Gesichtspunkte des Prestiges und der Rehabilitierung zu berücksichtigen sind.