Auf die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Klägers wird der Wertfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Koblenz vom 06. Januar 2015 -
Der für die Gerichtsgebühren maßgebende Wert wird auf 45.732,00 EUR festgesetzt.
I. Der Beschwerdeführer begehrt die Festsetzung eines höheren Gegenstandswertes im Zusammenhang mit einem Antrag auf Feststellung der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und der Verpflichtung der Beklagten eine Abfindung iHv. 45.732,00 EUR zu zahlen.
Der Kläger ist seit dem 01. September 1986 bei der Beklagten beschäftigt. Unter dem 20. November 2013 erfolgte ein von der Geschäftsführerin, dem Prokuristen und dem Betriebsratsvorsitzenden unterschriebener Aushang mit folgendem Inhalt:
" Möglichkeit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf freiwilliger Basis
Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
1. 2. (1) (2)
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|