LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 10.03.1999
2 Sa 64/98
Normen:
ArbGG § 12 Abs. 7 Satz 1 ; BGB § 305 ; BRAGO § 8 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 ; KostO § 25 Abs. 2 ;
Fundstellen:
AGS 2000, 94
Vorinstanzen:
ArbG Stuttgart, vom 30.09.1998 - Vorinstanzaktenzeichen 29 Ca 11401/97

Streitwert eines außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens geschlossenen Aufhebungsvertrags

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 10.03.1999 - Aktenzeichen 2 Sa 64/98

DRsp Nr. 2002/7754

Streitwert eines außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens geschlossenen Aufhebungsvertrags

Der auf Veranlassung des Arbeitgebers abgeschlossene Vertrag über die Aufhebung eines Arbeitsverhältnisses außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens fällt unter die Wertvorschrift des § 8 Abs. 1 Satz 2 BRAGO (juris: BRAGebO) iVm § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG.

Normenkette:

ArbGG § 12 Abs. 7 Satz 1 ; BGB § 305 ; BRAGO § 8 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 ; KostO § 25 Abs. 2 ;

Tatbestand

Der Kläger macht gegenüber der Beklagten Gebührenansprüche aus seiner anwaltlichen Tätigkeit im Rahmen einer außergerichtlichen Aufhebungsvereinbarung für eine ehemalige Arbeitnehmerin der Beklagten geltend.