Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Klägers wird unter Zurückweisung im Übrigen der Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 28.05.2015 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Streitwert für das Verfahren 16 Ca 2707/15 wird auf 22.725,-- €,
der Streitwert für das Verfahren
der Streitwert für den Vergleich vom 28.05.2015 auf 40.905,-- € festgesetzt.
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