Die zulässige Beschwerde (§§
Der angefochtene Beschluss entspricht zwar der ständigen Rechtsprechung der Beschwerdekammer, wonach der Anspruch auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses mit 1/3 eines Monatseinkommens zu bewerten ist (zuletzt noch: Beschluss vom 08.04.1999 - 7 Ta 81/99 -). An dieser Rechtsprechung wird jedoch jedenfalls für Fälle der vorliegenden Art nicht festgehalten.
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