LAG Düsseldorf - Beschluss vom 22.08.1991
7 Ta 245/91
Normen:
BetrVG § 38 Abs. 2 ; BRAGO § 8 Abs. 2 ;
Fundstellen:
JurBüro 1992, 94

Streitwert: Freistellung eines Betriebsratsmitglieds

LAG Düsseldorf, Beschluss vom 22.08.1991 - Aktenzeichen 7 Ta 245/91

DRsp Nr. 2002/8883

Streitwert: Freistellung eines Betriebsratsmitglieds

Der Streit um die weitere Freistellung eines Betriebsratsmitglieds ist mit dem Grundwert von 6.000 DM angemessen bewertet.

Normenkette:

BetrVG § 38 Abs. 2 ; BRAGO § 8 Abs. 2 ;
Fundstellen
JurBüro 1992, 94