Die Beschwerde gegen den Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 24.08.2012 -
Die Beschwerde ist zulässig, aber unbegründet. Das Arbeitsgericht hat die Regelung in dem Vergleich zu dem Zeugnis zu Recht mit einem Monatsgehalt berücksichtigt.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|