I. Die zulässige sofortige Beschwerde des Klägervertreters gegen den Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Siegburg vom 14.08.2007 ist begründet. In § 16 des Anstellungsvertrages der Parteien findet sich ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot. Streitgegenstand des Hauptsacheverfahrens Arbeitsgericht Siegburg
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