LAG Hamburg - Beschluß vom 30.05.1984
7 Ta 6/84
Normen:
ArbGG § 12 Abs. 7 ; KSchG § 4 ;
Fundstellen:
AnwBl 1985, 98

Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in einem Verfahren - [Zwischen-] Zeugnis

LAG Hamburg, Beschluß vom 30.05.1984 - Aktenzeichen 7 Ta 6/84

DRsp Nr. 2001/5341

Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in einem Verfahren - [Zwischen-] Zeugnis

1. Bei einer Klage auf Erteilung eines qualifizierten (Zwischen-) Zeugnisses ist der Streitwert mit einem Bruttomonatsverdienst anzusetzen. 2. Werden in einem Kündigungsschutzverfahren zwei Kündigungen angefochten, muß jeder Antrag getrennt bewertet werden; die Werte sind zu addieren.

Normenkette:

ArbGG § 12 Abs. 7 ; KSchG § 4 ;
Fundstellen
AnwBl 1985, 98