LAG Schleswig-Holstein - Beschluß vom 23.03.1984
4 Ta 89/84
Normen:
ArbGG § 12 Abs. 7 ;
Fundstellen:
AnwBl 1985, 99

Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in einem Verfahren

LAG Schleswig-Holstein, Beschluß vom 23.03.1984 - Aktenzeichen 4 Ta 89/84

DRsp Nr. 2001/5431

Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in einem Verfahren

1. Bei mehreren Kündigungsschutzklagen im Rahmen eines Rechtsstreits ist jeder Antrag getrennt zu bewerten; die Gegenstandswerte sind zusammenzurechnen. 2. Ausgenommen einer Abfindung werden alle Streitgegenstände, die im Rahmen des Kündigungsrechtsstreits mitverhandelt werden, bei der Wertberechnung hinzugezählt.

Normenkette:

ArbGG § 12 Abs. 7 ;
Fundstellen
AnwBl 1985, 99