LAG Köln - Beschluß vom 22.07.1991
10 Ta 102/91
Normen:
ArbGG § 12 Abs. 7 ; BRAGO § 10 ;
Fundstellen:
LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 92
MDR 1992, 60

Streitwert: Kündigung - Vierteljahresentgelt als Regelstreitwert

LAG Köln, Beschluß vom 22.07.1991 - Aktenzeichen 10 Ta 102/91

DRsp Nr. 2001/5368

Streitwert: Kündigung - Vierteljahresentgelt als Regelstreitwert

1. Ist das Vierteljahreseinkommen der Regelstreitwert, dann muß dieser unterschritten werden, wenn feststeht, daß mit der Klage nur die Fortsetzung für weniger als drei Monate erstrebt wird. 2. Das Prozessziel kann ausnahmsweise auch mit Hilfe des Beklagtenvorbringens ermittelt werden.

Normenkette:

ArbGG § 12 Abs. 7 ; BRAGO § 10 ;
Fundstellen
LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 92
MDR 1992, 60