ArbG Darmstadt, vom 09.12.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 159/96
Streitwert: Kündigungsschutzklage und Weiterbeschäftigungsantrag
LAG Frankfurt/Main, Beschluß vom 26.06.1997 - Aktenzeichen 6 Ta 25/97
DRsp Nr. 2002/16936
Streitwert: Kündigungsschutzklage und Weiterbeschäftigungsantrag
Der im Rahmen einer Kündigungsschutzklage gestellte Antrag auf Weiterbeschäftigung wirkt sich gem. § 19 Abs. 1 Satz 2 GKG nur dann werterhöhend aus, wenn auch über ihn eine Entscheidung getroffen wird.