LAG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 27.12.2006
1 Ta 175/06
Fundstellen:
JurBüro 2007, 257
Vorinstanzen:
ArbG Neumünster, vom 19.06.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 923 b/06

Streitwert, Vergleich, Freistellungsvereinbarung, Zeugnis, Titulierungsinteresse, kein Titulierungsinteresse

LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27.12.2006 - Aktenzeichen 1 Ta 175/06

DRsp Nr. 2007/5909

Streitwert, Vergleich, Freistellungsvereinbarung, Zeugnis, Titulierungsinteresse, kein Titulierungsinteresse

Gründe:

Die Beschwerde ist zulässig, in der Sache jedoch nur zum Teil begründet.

1. Das Arbeitsgericht hat für die Anträge zu 1. und 2. den Streitwert zu Recht in Höhe von 4 Bruttomonatsgehälter, d. h. auf 13.200,00 EUR festgesetzt.

2. Entgegen der Auffassung des Arbeitsgerichts übersteigt der Wert des Vergleichs diesen Wert jedoch um 2.750,00 EUR. Insoweit ist die Beschwerde teilweise begründet.

Nach ständiger Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts (z. B. Beschl. vom 05.07.2005 - 2 Ta 109/05 - und vom 07.07.2005 - 2 Ta 159/05 -) ist eine Freistellungsvereinbarung in einem Vergleich werterhöhend zu berücksichtigen, jedoch lediglich in Höhe von 25 % der auf den Freistellungszeitraum entfallenden Vergütung. Ausgehend von einer Bruttovergütung in Höhe von 3.300,00 EUR im Monat bei einem Freistellungszeitraum von 3 1/3 Monat ergibt sich danach ein festzusetzender Wert in Höhe von 2.750,00 EUR, nicht jedoch - wie der Beschwerdeführer meint - ein Wert in Höhe von 11.000,00 EUR.

3. Die weitergehende sofortige Beschwerde ist unbegründet.