1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 15.04.2010 -
2. Die Revision wird zugelassen.
Die Klägerin steht in einem Arbeitsverhältnis zur Beklagten, auf das kraft arbeitsvertraglicher Bezugnahme die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes für den Bund Anwendung finden.
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