1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Heilbronn - Kammern Crailsheim - vom 12.05.2009 (2 Ca 265/08) wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte trägt die Kosten der Berufung.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses des Klägers, sowie von ihm geltend gemachte Ansprüche auf Weiterbeschäftigung, Erteilung eines Zwischenzeugnisses und Zahlung einer variablen Vergütung.
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