LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 14.10.2009
13 Sa 33/09
Normen:
BGB § 252 S. 2; BGB § 287 Abs. 1; KSchG § 1 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Heilbronn, vom 12.05.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 265/08

Substantiierungspflicht des Abreitgebers bei betriebsbedingter Kündigung; Weiterbeschäftigungspflicht; Anspruch auf ein qualifiziertes Zwischenzeugnis; Anspruch auf Zahlung einer variablen Vergütung

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.10.2009 - Aktenzeichen 13 Sa 33/09

DRsp Nr. 2010/10941

Substantiierungspflicht des Abreitgebers bei betriebsbedingter Kündigung; Weiterbeschäftigungspflicht; Anspruch auf ein qualifiziertes Zwischenzeugnis; Anspruch auf Zahlung einer variablen Vergütung

1. Zu den Anforderungen an den Vortrag für die Begründung der Betriebsbedingtheit einer Kündigung. 2. Schadensersatz wegen entgangener Bonuszahlungen mangels Zielvereinbarung.

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Heilbronn - Kammern Crailsheim - vom 12.05.2009 (2 Ca 265/08) wird zurückgewiesen.

2. Die Beklagte trägt die Kosten der Berufung.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 252 S. 2; BGB § 287 Abs. 1; KSchG § 1 Abs. 2;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses des Klägers, sowie von ihm geltend gemachte Ansprüche auf Weiterbeschäftigung, Erteilung eines Zwischenzeugnisses und Zahlung einer variablen Vergütung.