LAG Thüringen - Urteil vom 12.08.2021
2 Sa 376/18
Normen:
TV ERA TH v. 15.01.2004 § 3; TV ERA TH v. 15.01.2004 § 4 EG 8, EG Z 8 und EG 9;
Vorinstanzen:
ArbG Gera, vom 12.07.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 333/17

Summarische Arbeitsbewertung im TarifvertragEntgeltgruppenschema mit steigenden Anforderungen

LAG Thüringen, Urteil vom 12.08.2021 - Aktenzeichen 2 Sa 376/18

DRsp Nr. 2021/16093

Summarische Arbeitsbewertung im Tarifvertrag Entgeltgruppenschema mit steigenden Anforderungen

1. Nach dem TV ERA TH ist die zu bewertende maßgebliche Tätigkeit eines Arbeitnehmers diejenige, die das "Niveau der Gesamttätigkeit" prägt. Für die Bewertung des Niveaus der Tätigkeit ist eine ganzheitliche Betrachtung der Anforderungen erforderlich, wobei der zeitliche Umfang einzelner Tätigkeiten nicht maßgebend ist. 2. Die Entgeltgruppen des TV ERA TH sind durch steigende Anforderungen gekennzeichnet und hinsichtlich der Komplexität der zu erfüllenden Aufgaben, des Grades an Vorgaben/Selbstständigkeit bei ihrer Erfüllung und der für ihre Erledigung erforderlichen Aus- und Weiterbildung gestaffelt.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gera vom 12.07.2018 - 3 Ca 333/17 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

TV ERA TH v. 15.01.2004 § 3; TV ERA TH v. 15.01.2004 § 4 EG 8, EG Z 8 und EG 9;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die tarifgerechte Eingruppierung des Klägers.