LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 30.10.2008
4 Sa 280/08
Normen:
TV-Ärzte § 16 Abs. 2 S. 1; TV-Ärzte § 16 Abs. 2 S. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Lübeck, 4 Ca 1345 b/08 vom 29.05.2008,

Tätigkeit als Arzt im Praktikum keine anrechenbare Vorzeit ärztlicher Tätigkeit im Tarifsinne

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 30.10.2008 - Aktenzeichen 4 Sa 280/08

DRsp Nr. 2009/3196

Tätigkeit als Arzt im Praktikum keine anrechenbare Vorzeit ärztlicher Tätigkeit im Tarifsinne

Die Tätigkeitszeit eines Arztes im Praktikum ist weder nach § 16 Abs. 2 S. 1 HS. 2 TV-Ärzte (Länder) noch nach § 16 Abs. 2 S. 2 TV-Ärzte (Länder) zu berücksichtigen.

Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 29.05.2008 - öD 4 Ca 1345 b/08 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird für den Kläger zugelassen.

Normenkette:

TV-Ärzte § 16 Abs. 2 S. 1; TV-Ärzte § 16 Abs. 2 S. 2;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die richtige Eingruppierung und dabei darüber, ob die Tätigkeitszeit als Arzt im Praktikum bei der Stufenzuordnung im Bereich TV-Ärzte zu berücksichtigen ist.