Tätigkeit als Geschäftsführer der GmbH als abhängige Beschäftigung
BSG, Urteil vom 18.04.1991 - Aktenzeichen 7 RAr 32/90
DRsp Nr. 1998/3623
Tätigkeit als Geschäftsführer der GmbH als abhängige Beschäftigung
1. Die sog Sperrminorität eines GmbH-Gesellschafters schließt die Annahme einer abhängigen Beschäftigung grundsätzlich aus. Etwas anderes könnte allenfalls dann gelten, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH an der Ausübung der ihm zustehenden Sperrminorität gehindert ist bzw war. Ist nämlich selbst bei einer geringen oder sogar gänzlich fehlenden Kapitalbeteiligung auf die tatsächlichen Umstände abzuheben und daraus ggf auf abhängige Beschäftigung zu schließen, liegt es nahe, auch dann, wenn ein Gesellschafter-Geschäftsführer die ihm gesellschaftsvertraglich eingeräumte Sperrminorität nicht wahrnehmen kann, nicht ohne nähere Prüfung der tatsächlichen Verhältnisse von selbständiger Tätigkeit auszugehen. (Fortführung von BSG vom 8.8.1990 - 11 RAr 77/89 = SozR 3 - 2400 § 7 Nr. 4). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
AFG § 168 Abs. 1 S. 1; SGB IV § 7 Abs. 1 ;
Gründe:
I
Der Kläger begehrt Arbeitslosengeld (Alg) für die Zeit ab 1. Januar 1986.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsportal Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.