LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 16.11.2021
8 Sa 21/21
Normen:
TV-L § 12 Abs. 1 Protokollnotiz Nr. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Ludwigshafen, vom 09.11.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 1103/20

Tätigkeitsbeispiele in tariflichen VergütungsgruppenAufbau von Entgeltgruppen

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.11.2021 - Aktenzeichen 8 Sa 21/21

DRsp Nr. 2022/7059

Tätigkeitsbeispiele in tariflichen Vergütungsgruppen Aufbau von Entgeltgruppen

1. Bei tariflichen Vergütungsgruppen, in denen allgemein gefassten Tätigkeitsmerkmalen konkrete Beispiele beigefügt sind, sind die Erfordernisse der Tätigkeitsmerkmale regelmäßig dann erfüllt, wenn der Arbeitnehmer eine den Beispielen entsprechende Tätigkeit ausübt. Denn die Tarifvertragsparteien haben damit selbst in ihrer rechtlichen Gestaltungsmöglichkeit eine verbindliche Typisierung bestimmter Tätigkeiten mit einer bestimmten Vergütungsgruppe festgelegt. 2. Bei einem Aufbau von tariflichen Entgeltgruppen "aufeinander" müssen zunächst die Anforderungen der darunter liegenden Entgeltgruppe(n) erfüllt sein. Zusätzlich muss sich die Tätigkeit noch stärker "hervorheben", um der höheren Entgeltgruppe zugeordnet werden zu können. Maßgeblich als Hervorhebungsmerkmal ist dabei der Umfang der selbstständigen und eigenverantwortlichen Leistung des Arbeitnehmers.

Tenor

1.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen - 2 Ca 1103/20 - abgeändert. Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

3.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

TV-L § 12 Abs. 1 Protokollnotiz Nr. 1;

Tatbestand

1. 2.