LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 16.11.2021
8 Sa 22/21
Normen:
ArbGG § 67; TV-L § 12 Abs. 1 Protokollnotiz Nr. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Ludwigshafen, vom 09.11.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 1106/20

Tätigkeitsbeispiele in tariflichen VergütungsgruppenAufbau von EntgeltgruppenBestimmung des Arbeitsvorgangs zur Ermittlung der EingruppierungSelbstständige Tätigkeit als allgemeiner tariflicher Begriff

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.11.2021 - Aktenzeichen 8 Sa 22/21

DRsp Nr. 2022/7060

Tätigkeitsbeispiele in tariflichen Vergütungsgruppen Aufbau von Entgeltgruppen Bestimmung des Arbeitsvorgangs zur Ermittlung der Eingruppierung Selbstständige Tätigkeit als allgemeiner tariflicher Begriff

1. Bei tariflichen Vergütungsgruppen, in denen allgemein gefassten Tätigkeitsmerkmalen konkrete Beispiele beigefügt sind, sind die Erfordernisse der Tätigkeitsmerkmale regelmäßig dann erfüllt, wenn der Arbeitnehmer eine den Beispielen entsprechende Tätigkeit ausübt. Denn die Tarifvertragsparteien haben damit in ihrer rechtlichen Gestaltungsmöglichkeit selbst eine verbindliche Typisierung bestimmter Tätigkeiten mit einer bestimmten Vergütungsgruppe festgelegt. 2. Bei einem Aufbau von tariflichen Entgeltgruppen "aufeinander" müssen zunächst die Anforderungen der darunter liegenden Entgeltgruppe(n) erfüllt sein, zudem muss sich die Tätigkeit noch stärker "hervorheben", um die höhere Entgeltgruppe zu erlangen. Maßgeblich als Hervorhebungsmerkmal ist dabei der Umfang der selbstständigen und eigenverantwortlichen Leistung des Arbeitnehmers.