BAG - Urteil vom 12.12.2007
4 AZR 991/06
Normen:
TVG § 1 (Auslegung) ; Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer des Theaters des Westens (MTV-TdW vom 1. Januar 1980 in der Fassung vom 1. Dezember 1995) § 10 § 15 § 17 ;
Fundstellen:
AP Nr. 201 zu § 1 TVG Auslegung
BAG-Pressemitteilung Nr. 90/07
Vorinstanzen:
LAG Berlin, vom 04.07.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Sa 1964/05
ArbG Berlin, vom 28.07.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 75 Ca 4642/05 75 Ca 9931/05

Tarifauslegung - Anspruch auf Freizeitausgleich für Vorfesttagsarbeit von Empfängern der Theaterbetriebszulage/des Theaterbetriebszuschlags; Ersetzungsbefugnis der Arbeitgeberin [Zuschlag statt Freizeitausgleich]

BAG, Urteil vom 12.12.2007 - Aktenzeichen 4 AZR 991/06

DRsp Nr. 2008/1706

Tarifauslegung - Anspruch auf Freizeitausgleich für Vorfesttagsarbeit von Empfängern der Theaterbetriebszulage/des Theaterbetriebszuschlags; Ersetzungsbefugnis der Arbeitgeberin [Zuschlag statt Freizeitausgleich]

Orientierungssätze:1. Durch die Theaterbetriebszulage/den Theaterbetriebszuschlag (TBZ) nach § 17 MTV-TdW wird auch der Anspruch auf Freizeitausgleich für Vorfesttagsarbeit nach § 10 Abs. 4 Satz 2 MTV-TdW abgegolten.2. Die Nichterwähnung dieses Anspruchs in dem Katalog der durch die TBZ abgegoltenen Ansprüche in § 17 Abs. 3 MTV-TdW, in dem unter Buchst. c auch der Anspruch auf den 100 %igen Zuschlag für Vorfesttagsarbeit aufgeführt ist, beruht auf einem Redaktionsversehen. Denn die Arbeitgeberin, der § 10 Abs. 4 Satz 3 MTV-TdW die an keine zusätzlichen Voraussetzungen gebundene Befugnis eingeräumt hat, für Vorfesttagsarbeit statt Freizeitausgleich den Vorfesttagszuschlag zu zahlen (Ersetzungsbefugnis), könnte sich beim TBZ-Empfänger der Erfüllung dieses Anspruchs nach Belieben entziehen, indem sie den TBZ-Empfänger auf den Anspruch auf den Vorfesttagszuschlag und sodann auf dessen Ausschluss nach § 17 Abs. 3 MTV-TdW verweist.