LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 03.03.2006
6 Sa 158/05
Normen:
TVG § 3 Abs. 1, 3 ; BGB § 242 § 305c Abs. 2 § 310 Abs. 4 Satz 2 § 611 ;
Vorinstanzen:
ArbG Elmshorn 4 Ca 688 c/04 vom 26.01.2005,

Tarifbindung nur bei Vollmitgliedschaft in Arbeitgeberverband - keine dynamische Anwendbarkeit der Entgelttarifverträge nach Ende der Verbandszughörigkeit der Arbeitgeberin - keine betriebliche Übung zur Weitergabe von Tariferhöhungen nach Ende der Tarifbindung

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 03.03.2006 - Aktenzeichen 6 Sa 158/05

DRsp Nr. 2006/21666

Tarifbindung nur bei Vollmitgliedschaft in Arbeitgeberverband - keine dynamische Anwendbarkeit der Entgelttarifverträge nach Ende der Verbandszughörigkeit der Arbeitgeberin - keine betriebliche Übung zur Weitergabe von Tariferhöhungen nach Ende der Tarifbindung

1. Die Tarifgebundenheit knüpft nur an die Vollmitgliedschaft an, die den Verband als Tarifvertragspartei akzeptiert und die gerade und nur zu diesem Zweck angestrebt wird.2. Eine als Gleichstellungsabrede auszulegende Bezugnahmeklausel begründet nicht die Anwendung eines Tarifvertrags auf das Arbeitsverhältnis der Parteien, an den der Arbeitgeber tarifrechtlich nicht mehr gebunden ist, weil der Tarifvertrag erst nach Ende der Tarifbindung des Arbeitgebers abgeschlossen worden ist; das gilt jedenfalls für Bezugnahmeklauseln in vor dem 01.01.2002 abgeschlossenen Arbeitsverträgen.3. Will der Arbeitgeber ersichtlich aufgrund zwingender Tarifnormen leisten, kommt eine betriebliche Übung als weitere Rechtsgrundlage regelmäßig nicht in Betracht; der Arbeitnehmer muss davon ausgehen, dass der Arbeitgeber lediglich den anderweitig begründeten Anspruch erfüllen und keinen weiteren Verpflichtungstatbestand schaffen will.